Liebe Gäste,

seit dem 3. April entfallen zahlreiche Einschränkungen und bringen dem Gastgewerbe weitere Freiheiten zurück.

Was jetzt gilt:

  • Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
  • Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben ist ebenfalls unbeschränkt möglich, die bisherige Regelung 2G-Plus entfällt ersatzlos. Auch zu diesen Betrieben hat jeder Gast Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (Jugendschutzbeschränkungen u.Ä. gelten weiterhin).
  • Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben (auch in Diskotheken) entfällt, Masken werden nur noch empfohlen.
    Eine Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, in Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen des Rettungsdienst etc.
  • Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch Testnachweise für den Zutritt weg.
    Eine Testpflicht gilt nur noch in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.
  • Die Masken- und Testpflicht von Beschäftigten richtet sich nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, vgl. unten.
  • Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls nur noch empfohlen.
  • Gleiches gilt für Hygieneeempfehlungen (das bisher notwendige Hygienekonzept nach der alten CoronaVO ist entfallen)
  • Schon seit 19.03.2022 gibt es keine Personenbegrenzungen mehr für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen
  • Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett entfallen.

Quelle: Corona-Verordnung des Landes – DEHOGA Baden-Württemberg (dehogabw.de)Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Ihr Waldeck-Team